Unser Service

Ermittlungen Unterhaltsbetrug 

 

  • Ungerechtfertigter Unterhalt ? Unterhaltsbetrug bewiesen

  • Leisten Sie Unterhalt obwohl Ihr Ex-Partner mit einem neuen Partner zusammenlebt und mit diesem neuen Partner eine eheähnliche Gemeinschaft führt?
    Ihr Ex-Partner verschweigt Einkünfte und begeht Unterhaltsbetrug / Unterhaltszahlungsbetrug.
  • Die  IHK zertifizierten Detektive unserer Detektei   ermittelten/ermitteln überregional Beweise
     zur Relativierung  von Unterhaltszahlungen in Zusammenarbeit  mit Ihrem/einem  Rechtsanwalt.  

    Ermittlungen Unterhaltsbetrug
    Ist es zu schweren Verfehlungen gekommen, die Einfluss auf den Trennungsunterhalt haben können und meist nur durch Detektive / Internetdetektiv zu beweisen sind ? Letztendlich kann es für den Trennungsunterhalt von Bedeutung sein ob und in welcher Form die unterhaltsberechtigte Person mit einer anderen Person eine Beziehung schon vor der Trennung aufgenommen hat oder nach der Trennung eingeht. 
    Unsere geprüften Detektive observieren und recherchieren im Umfeld Ihres getrennt lebenden Ehepartners, um die Einkommensverhältnisse zu klären und zu prüfen ob es nicht doch eine zusätzliche Arbeit gibt - Unterhaltsbetrug - , die nicht angegeben wurde.
    Der Beweis einer fortgesetzten ehelichen Untreue kann u. Umständen einen sog. "" Unterhaltsverwirkungstatbestand"" darstellen. 
  • Bei ausreichender Beweislage können Betroffene der Ungerechtigkeit  durch Unterhaltsbetrug entgehen, dem untreuen Partner auch noch den Lebensunterhalt finanzieren zu müssen.

    Unterhaltsverwirkung

    So stellte das OLG  Hamm fest, dass das Ausbrechen aus einer intakten Ehe ein offensichtlich, schwerwiegendes, eindeutig beim  Berechtigten liegendes Fehlverhalten gegen den Unterhaltsverpflichteten sei. Und daher könne - wenn dies bewiesen wird - ein Unterhaltsanspruch  verwirkt  werden.
  • Eheähnliche Gemeinschaft

    Ein festes Zusammenleben des Unterhaltsberechtigten mit einem neuen Partner kann zu einer Verminderung oder zu einem Ausschluss der Unterhaltszahlungen führen.
    Die Unterhaltsberechtigten sind einfallsreich ihre Gemeinschaft und ihr Verhalten so zu führen dass ihre Unterhaltsansprüche erhalten bleiben.. Es soll eine eheähnliche Gemeinschaft verschleiert und verheimlicht werden um sich so den Unterhalt - Unterhaltsbetrug - zu erschleichen.
    Zu beachten ist  die Bedürftigkeit des unterhaltsberechtigten Ex-Partners. Zwar entfällt und / oder reduziert sich sein Unterhaltsanspruch, wenn er mit einem neuen Partner in einer  Lebensgemeinschaft lebt. Dennoch kann seine Bedürftigkeit fortbestehen, soweit er von dem neuen Partner nicht angemessen unterhalten wird. Solange er nicht mit dem neuen Partner verheiratet ist oder in eingetragener Lebenspartnerschaft lebt, hat er gegen diesen Partner keinen Unterhaltsanspruch. 
    Der Punkt ist, dass der frühere unterhaltspflichtige Ex-Partner dann   n i c h t   mehr verpflichtet ist, Unterhaltsleistungen zu zahlen. Es ist das Risiko des unterhaltsberechtigten Partners, wenn er eine neue Beziehung eingeht und sich darauf verlässt, dass er dort angemessen unterstützt wird.
    Es kommt darauf an, dass die Partner ihre neue Beziehung nach außen einem ehelichen Verhältnis gleichstellen
    Wir führen keine Rechtsberatung durch. Hierzu informieren Sie sich bitte bei einem Rechtsanwalt.
  • Unterhaltsschuldner

    versuchen ihre finanziellen Verhältnisse zu verschleiern oder sich ihren Pflichten durch Wechsel des Wohnorts( "unbekannt verzogen") zu entziehen. Internetrecherche mit  OSINT   KI   unterstützt unsere Internetdetektive dabei nachzuweisen dass sie zur Zahlung fähig sind

 

 

 

 

Nutzen Sie unsere Erfahrung und Kompetenzprofil und kontaktieren Sie uns unter 0800 - 3 03 03 34 oder direkt per E-Mail.

Dieser Hinweis ist auf allen Seiten ständiger Bestandteil unseres Werbeauftrittes. Aufträge und Einsätze werden / wurden von unserem Firmensitz in Bielefeld aus bearbeitet und durchgeführt. In den anderen im Webauftritt namentlich benannten Städten sind wir nicht mit einem eigenen Büro vertreten. Es handelt sich insoweit um im Rahmen unserer Ermittlungstätigkeit einmalig oder regelmäßig aufgesuchte Einsatzorte. Die beschriebenen Einsätze sind real.