Der Begriff „Kindeswohl“ definiert das körperliche, seelische und geistige Wohl des Kindes.
Kann dies nicht gewährleistet werden, liegt nach §1666 BGB eine Kindeswohlgefährdung vor. Die Ursachen dessen können hierbei unterschiedlich aussehen:
-Körperliche Auseinandersetzungen zwischen dem Elternteil und einem neuen Partner
-Verweigerung von notwendigen ärztlichen Behandlungen/Opera tionen
-Umgangsverweigerung eines Elternteils mit dem anderen
-Seelische/körperliche Misshandlungen
-Sexueller Missbrauch
-Unkontrollierte Wutausbrüche
-Psychische/körperliche, schwere Erkrankungen des Elternteils
-Grob passives Verhalten gegenüber der Versorgung des Kindes
-Mangelernährung und/oder mangelnde Hygiene des Kindes
-Drogen/- Alkoholsucht
-Vernachlässigung der Betreuung
Dieser Hinweis ist auf allen Seiten ständiger Bestandteil unseres Werbeauftrittes. Aufträge und Einsätze werden / wurden von unserem Firmensitz in Bielefeld aus bearbeitet und durchgeführt. In den anderen im Webauftritt namentlich benannten Städten sind wir nicht mit einem eigenen Büro vertreten. Es handelt sich insoweit um im Rahmen unserer Ermittlungstätigkeit einmalig oder regelmäßig aufgesuchte Einsatzorte. Die beschriebenen Einsätze sind real.